HWG übergibt erste Wohnungen an Stadtverwaltung

von 4. September 2015

Die Mieten orientieren sich am Asylbewerberleistungsgesetz bzw. an den Regelsätzen des Jobcenters. Die Stadtverwaltung weist den Flüchtlingen die Wohnungen zu.

Am 3. September 2015 erhielt die HWG aus der Stadtverwaltung die Bedarfsmeldung für die Unterbringung von 31 Personen. Bis heute Nachmittag organisierte das kommunale Unternehmen die Möblierung und Einrichtung von 16 Wohnungen. Die benötigten 16 Wohnungen konnten einzugsfertig der Stadtverwaltung im Verlauf des 4. September 2015 übergeben werden.

„In der aktuellen Situation ist es wichtig, schnell zu handeln. Das haben wir in den letzten 24 Stunden getan. Ein großer Dank geht hierfür an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die viel Einsatz und großes Engagement bewiesen. 31 Flüchtlinge haben nun eine angemessene und sichere Unterkunft“, so HWG-Sprecher Steffen Schier.

In der zwischen HWG und der Stadt Halle vereinbarten Rahmenvereinbarung sichert Halles größter Vermieter zu, in diesem Jahr bis zu 330 Wohnungen und im Jahr 2016 bis zu 300 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitzustellen. In diese werden Flüchtlinge, die bereits einige Monate in den Gemeinschaftsunterkünften in Halle lebten, einziehen.