HWG untersucht Trinkwasser auf Legionellen

von 3. Mai 2021

Mit den Mieterinnen und Mietern, bei denen eine Probeentnahme in der Wohnung erfolgt, wird ein separater Termin vereinbart. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme. Bei der Durchführung werden die aktuell geltenden COVID-19-Hygienemaßnahmen eingehalten.

„Die Grundlage für die Untersuchung ist die seit 2011 bundesweit gültige Novellierung der Trinkwasserverordnung. So sind wir als Vermieter verpflichtet alle drei Jahre unsere Bestände mit zentraler Warmwasserversorgung auf Legionellen zu überprüfen. Unabhängig davon kontrollieren wir regelmäßig die technischen Einstellungen der zentralen Warmwasserversorgungsanlagen. Zudem bitten wir unsere Mieterinnen und Mieter, selbst präventiv Legionellenbildung in ihrer Wohnung durch regelmäßige Wasserentnahmen entgegenzuwirken“, so HWG-Pressesprecher Steffen Schier.

Legionellen sind Krankheitserreger, die sich bevorzugt in warmen (25 bis 50 Grad Celsius) und stehendem Wasser, z.B. selten genutzte Wasserleitungen, ansiedeln und vermehren. Erst ab einer bestimmten Konzentration müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die Vermeidung dieses Temperaturbereiches und die regelmäßige Nutzung aller Entnahmestellen können eine solche Vermehrung verhindern. Eine Gefahr besteht für den Menschen, wenn mit Legionellen belastete Wassertröpfchen zum Beispiel beim Duschen eingeatmet werden.