HWG unterzeichnet freiwillige Selbstverpflichtung „Bezahlbare Mieten und soziale Wohnungsversorgung“

HWG unterzeichnet freiwillige Selbstverpflichtung „Bezahlbare Mieten und soziale Wohnungsversorgung“
von 17. September 2019

Der Vorsitzende des HWG-Aufsichtsrates, Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und HWG-Geschäftsführer, Jürgen Marx, unterzeichneten am heutigen Dienstag, 17. September 2019, dazu die freiwillige Selbstverpflichtung „Bezahlbare Mieten und soziale Wohnungsversorgung“. Die Selbstverpflichtung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

„Die HWG als städtische Wohnungsgesellschaft und größter Vermieter in der Stadt Halle stellt mit ihren Angeboten sicher, dass den Hallenserinnen und Hallensern ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Die freiwillige Selbstverpflichtung untermauert diesen Anspruch. Sie steht im Einklang mit den Inhalten des vom Stadtrat beschlossenen Wohnungspolitischen Konzepts“, so der Vorsitzende des HWG-Aufsichtsrates, Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand.

Aktuell gilt der hallesche Wohnungsmarkt vor allem im Vergleich zu anderen Großstädten als ausgewogen. „Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung gibt die HWG schon jetzt eine Antwort auf die Frage: Was passiert, falls sich die Situation am halleschen Wohnungsmarkt verschärfen sollte? Die Selbstverpflichtung gewährleistet auch bei fortschreitender Modernisierungs- und Sanierungstätigkeit eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Bevölkerungsschichten“, so HWG-Geschäftsführer Jürgen Marx.

Von der freiwilligen Selbstverpflichtung sollen Haushalte profitieren, deren Einkommen die Bedarfsgrenzen des Sozialgesetzbuches (SGB) II nicht überschreiten. Sie gilt sowohl für Mietinteressenten aber auch für HWG-Bestandsmieter, zum Beispiel wenn deren Miete in Folge einer Sanierung oder Modernisierung über das KdU-Niveau steigen würde. Die HWG prüft auf Antrag die Voraussetzungen für eine reduzierte Miete auf KdU-Niveau. Ein Rechtsanspruch auf eine positive Bestätigung des Antrages besteht nicht.

Die freiwillige Selbstverpflichtung gilt für Stadtteile, in denen die HWG über 1.000 Wohnungen besitzt und damit die Wohnraumsituation maßgeblich beeinflusst. Mindestens 2.250 HWG-Wohnungen in den Stadtteilen Altstadt (300 Wohnungen), Heide-Nord (350 Wohnungen), Nördliche Innenstadt (250 Wohnungen), Silberhöhe (400 Wohnungen), Südliche Innenstadt (300 Wohnungen), Südstadt (400 Wohnungen) und Trotha (250 Wohnungen) vermietet das kommunale Wohnungsunternehmen so dauerhaft zu Mietpreisen im Bereich der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft (KdU). Die Anzahl der Wohnungen entsprechen etwa 20 Prozent des HWG-Bestandes in den jeweiligen Stadtteilen.

Die genannte Wohnungsanzahl in den Stadtteilen stellt eine Mindestgröße dar. Welche Wohnungen in das Kontingent zählen, legt die HWG fest. Die Belegung bezieht sich nicht auf konkrete Wohnungen, sondern wird flexibel gehandhabt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Mieter, zum Beispiel bei vorübergehender Arbeitslosigkeit oder im Fall einer Einkommensverbesserung, weiterhin in der Wohnung bleiben können. Bei der Wohnungsvergabe, der Mietpreisbildung und der Wohnungsbelegung orientiert sich die HWG an den jeweiligen Bedarfen, den aktuellen Marktbedingungen sowie am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Die freiwillige Selbstverpflichtung gilt zunächst zwei Jahre. Eine automatische Verlängerungsoption um jeweils zwölf Monate ist inbegriffen. Dies gilt, bis die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der HWG eine andere Entscheidung treffen.

Die HWG ist mit rund 17.800 Wohnungen der größte Vermieter der Stadt Halle (Saale) und eines der größten Wohnungsunternehmen in Mitteldeutschland. Das kommunale Wohnungsunternehmen investiert jedes Jahr rund 30 Millionen Euro in die Sanierung und Modernisierung seiner Bestände. Zusätzlich engagiert sich das Unternehmen stark in den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung und Sport. Die HWG schaut dabei auf eine fast 100-jährige Geschichte zurück.