Ich AG – neue Förderung für Existenzgründer

von 13. Februar 2003

Nähere Informationen erhalten interessierte Existenzgründer der Stadt Halle beim Projektleiter des Existenzgründerbüros der Wirtschaftsförderung Halle, André Schulz, Telefon: 0345/221-4777, oder unter www.bma.bund.de. Gefördert werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beenden. Voraussetzungen sind, dass zuvor Entgeltersatzleistungen – also z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe – vom Arbeitsamt bezogen wurden oder eine Beschäftigung in einer geförderten ABM oder SAM erfolgte, das zu erwartende jährliche Arbeitseinkommen max. 25.000 Euro beträgt und nur der Existenzgründer selbst oder Familienmitglieder beschäftigt sind. Zu den Familienmitgliedern zählen Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grade sowie Pflegekinder des Versicherten oder seines Ehegatten. Der Zuschuss kann über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt werden. Im ersten Jahr monatlich in Höhe von 600 Euro, im zweiten 360 Euro sowie 240 Euro im dritten Jahr. Alternativ zum Existenzgründungszuschuss kann die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wie bisher durch Gewährung eines Überbrückungsgeldes unterstützt werden. Beide Leistungen der Arbeitsförderung werden jedoch nicht gleichzeitig gewährt. Bezieher eines Existenzgründungszuschusses im Rahmen der ”Ich AG” werden versicherungspflichtig in der Rentenversicherung so lange sie den Zuschuss erhalten. Die Bewilligung der Leistung melden die Arbeitsämter dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Den Gründerinnen und Gründern einer ”Ich AG” wird darüber hinaus die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingeräumt. Die Antragstellung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen örtlichen Arbeitsamt erfolgen. Der Antragsteller hat den Nachweis der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Vorlage einer Gewerbeanmeldung, bei freiberuflicher Tätigkeit durch Bestätigung des Finanzamtes bzw. bei handwerklichem Gewerbe durch Bestätigung der Handwerkskammer über den Eintrag in die Handwerksrolle zu führen. (Quelle: Stadt Halle)