IHK veröffentlicht Merkblatt zum mobilen Verkauf

von 20. Juli 2020

„Werden Waren wie Textilien oder Speisen an wechselnden Orten verkauft, bedarf es unter Umständen keiner Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt – wohl aber einer Reisegewerbekarte“, informiert Sven Horn, Leiter der IHK-Geschäftsstelle in Dessau-Roßlau. Es sei einiges zu beachten – beispielsweise mit Blick auf Hygienevorschriften oder die kommunale Straßennutzung. „Wie unterscheidet sich ein Reise- von einem stehenden Gewerbe, was ist gestattet und welche Genehmigungen sind erforderlich? Die verschiedenen gesetzlichen Anforderungen an mobile Verkaufseinrichtungen waren bisher nicht gebündelt nachzulesen. Mit dem neuen IHK-Leitfaden wollen wir diese Lücke nun schließen“, so Horn.