Innenminister Klaus Jeziorsky startet Initiative zur kommunalen Kriminalpräventi

von 26. April 2004

Klaus Jeziorsky: “Sicherheit hat großen Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen in unserem Land. Gewährleistet wird Sicherheit nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch die Kommunen als örtliche Sicherheitsbehörden. Gemeinsame Aufgaben können nur in enger Abstimmung gemeistert werden. Die heutige Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung bildet daher den Auftakt zu einer noch intensiveren Kooperation von Kommunen und Polizei.” Gleichzeitig stehe die Erklärung für eine Neuausrichtung der kommunalen Kriminalprävention in Sachsen-Anhalt. Denn ein Großteil von Straftaten und kriminalitätsnahen Erscheinungen, wie z. B. Ordnungsstörungen, hätten überwiegend unmittelbaren örtlichen Bezug. Kriminalprävention sei daher insbesondere auf der örtlichen Ebene erfolgversprechend. Jeziorsky: “Die bestehenden kommunalen Aufgaben bieten eine Fülle von Anknüpfungspunkten für Kriminalprävention. Daher stellt die aktuelle Initiative insbesondere die vorhandenen behördlichen Zuständigkeiten in den Mittelpunkt.” Die Initiative gründe sich im Wesentlichen auf drei Säulen: Kriminalprävention als eigener Planungsgegenstand kommunaler Kriminalpolitik Konsequenter Vollzug sicherheitsbehördlicher Aufgaben Intensivierung der Zusammenarbeit von Kommunen und Polizei Intensivierung der kommunalen Kriminalprävention Gemeinsame Erklärung der Kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt zur intensiveren Kooperation von Kommunen und Polizei Die Lebensqualität der Menschen in Sachsen-Anhalt wird maßgeblich dadurch geprägt, wie sie ihr unmittelbares Lebensumfeld – insbesondere ihren Wohnort – erleben und wie sicher sie sich dort fühlen. Kriminalität und die Furcht, Opfer von Straftaten zu werden, wirken sich ebenso negativ auf das Sicherheitsgefühl aus wie Vorkommnisse unterhalb der strafbaren Schwelle, die als Störungen empfunden werden. Alle Maßnahmen zur Steigerung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedienen deshalb ein grundlegendes Bedürfnis der Menschen in unserem Land. Im Hinblick auf wirtschaftliche Zusammenhänge hat die Gewährleistung der Sicherheit auch bedeutenden Einfluss auf Standortentscheidungen und für die Entwicklung des Tourismus. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Kriminalitätsbekämpfung. Hier gilt es, mit Nachdruck den Straftaten zu begegnen, die massenhaft begangen werden und somit auch besonders negativ auf die subjektive Sicherheit wirken. So geben z. B. die hohen Belastungszahlen bei Diebstählen und bei Sachbeschädigungen Anlass zur Sorge. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt ist abzulesen, dass überwiegend Jugendliche als Tatverdächtige dieser Delikte festgestellt werden. Beachtenswert ist dabei, dass nur etwa 6% der in Sachsen-Anhalt lebenden jungen Menschen unter 21 Jahren als Tatverdächtige in Erscheinung treten. Von diesen ermittelten Jungtatverdächtigen ist es wiederum nur eine ganz kleine Gruppe (3%), die für eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich ist. Gemeinsam ist allen, dass sie die Straftaten fast ausschließlich in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld, quasi vor ihrer Haustür, begehen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung wird in Sachsen-Anhalt bei besonders sozialschädlichen und von erwachsenen Tatverdächtigen dominierten Phänomenen, wie z. B. der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität, gesetzt. Neben der Bekämpfung der dargestellten Kriminalitätsschwerpunkte ist es erforderlich, dass der Bereich der öffentlichen Ordnung mehr als bisher Beachtung findet, sind doch gerade hier wesentliche Einflüsse auf das Sicherheitsempfinden der Menschen im Land auszumachen. Zu nennen sind insbesondere Verhaltensweisen, die sich kriminalitätsfördernd auswirken und nicht selten Kriminalität nach sich ziehen. Dazu gehören insbesondere die Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes durch Vandalismus, Graffiti, Lärm und Schmutz sowie das aggressive Verhalten Einzelner in der Öffentlichkeit. Während die Kriminalitätsbekämpfung mit repressiven Mitteln in der Hand von Justiz und Polizei liegt, kann die breite Palette der Möglichkeiten zur Verhütung von Kriminalität nicht allein Aufgabe dieser Institutionen sein. So kann sich die Polizei bei der Verhütung von Straftaten im Wesentlichen nur mit Maßnahmen befassen, die unmittelbar auf Tatgelegenheiten (situativ) wirken. Beispiele sind verhaltensorientierte Beratung und Empfehlungen zur Sicherungstechnik durch die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, polizeiliche Einsatzmaßnahmen im Vorfeld von Großveranstaltungen, das Erarbeiten von Kriminalitätslagebildern sowie präventive Öffentlichkeitsarbeit. Daneben unterstützt die Polizei mit ihren Kenntnissen und Möglichkeiten die Aktivitäten anderer Präventionsträger. Wichtigste Kooperationspartner sind hier die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Verwaltungsgemeinschaften, die als Sicherheitsbehörden originär für Gefahrenabwehr sowie für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig und damit zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet sind. Besonders bedeutsam ist die Rolle der Kommunen auch hinsichtlich der Minimierung von Kriminalitätsursachen. Dies betrifft vor allem ihr Tätigwerden in den Bereichen Jugendarbeit, Kultur, Bildung und Städtebau. Alle diese Aufgaben sind seit jeher im Umfeld der Kriminalprävention angesiedelt, die Zusammenhänge sind jedoch zumeist weniger offensichtlich als dies bei situativ ansetzender Kriminalprävention der Fall ist. Die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt stimmen darin überein, dass die Kommunen und die Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesichts ihrer sich ergänzenden Zuständigkeiten eine Schlüsselfunktion innehaben. Zum Ausbau der kommunalen Kriminalprävention ist aus diesem Grund eine intensivere Abstimmung zwischen den Kommunen und der Polizei anzustreben. Die Einrichtung neuer örtlicher Präventionsgremien steht dabei nicht im Mittelpunkt. Vielmehr soll Kriminalprävention als regulärer und eigener Gestaltungs- und Planungsgegenstand der Kommunen etabliert werden. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Intensivierung der Kriminalprävention in unseren Kommunen ist es erforderlich, dass Kriminalitätsursachen vor Ort erkannt und behoben werden, Kriminalität entschlossen verfolgt und auch Unordnungszuständen verstärkt entgegengetreten wird. Darum wird folgendes erklärt: Wesentliche Voraussetzungen einer Erfolg versprechenden kommunalen Kriminalprävention sind, dass die Kommunen ihrer Rolle als Sicherheitsbehörden umfassend gerecht werden, die Zusammenarbeit der Kommunen insbesondere mit der Polizei intensiviert wird und die örtlich vorhandenen Möglichkeiten ursachenorientierter Prävention gezielt genutzt werden. Die Erstellung gemeinsamer Lagebilder von Polizei und Kommunen, die neben der Kriminalitätsentwicklung auch sonstige sicherheits- und ordnungsrelevante Probleme auf kommunaler Ebene berücksichtigen, stellen eine geeignete Grundlage für eine wirkungsorientierte Kooperation dar. Die hierzu im Land in einzelnen Kommunen in unterschiedlichen Organisations- und Kooperationsformen geleistete Arbeit ist beachtlich und verdient Anerkennung. Auf diesen positiven Beispielen soll aufgebaut werden. Wirkungen sind insbesondere dann zu erwarten, wenn die Kooperation verbindlich gestaltet ist. Bereits die auf Grund behördlicher Zuständigkeit zu leistenden Aufgaben bieten hier zahlreiche Ansatzpunkte. Zur Verbesserung der Sicherheitslage in diesem Sinn wird empfohlen, dass gemeinsame Schwerpunkte vereinbart und verbindliche Absprachen zu deren Umsetzung getroffen werden. Die unterschiedlichen kommunalen Ressourcen sind dabei zu berücksichtigen. Die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium des Innern sehen in der Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung einen richtungsweisenden Weg zu einer erfolgreichen Kriminalprävention. Pressemitteilung Ministerium des Innern