Die Regelung gilt zum Beispiel für Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage. Um auch weiterhin notwendige Beschlüsse in Zeiten der allgemeinen Kontaktbeschränkungen fassen zu können, wurde die zunächst bis zum 30. April 2020 befristete Ausnahmeregelung nun bis längstens 31. Mai 2020 verlängert.
Durch die Regelung wird sichergestellt, dass weiterhin notwendige Beschlüsse in diesen schwierigen Zeiten gefasst werden können, sagte Innenminister Holger Stahlknecht. Kommunale Selbstverwaltung kann und muss auch während einer Pandemie zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleiben.
Weitere Einzelheiten sind dem angehängten Runderlass Hinweise zu den Entscheidungsfindungsprozessen der kommunalen Gremien unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage zu entnehmen.