Jägerplatz-Schule: Gericht bremst Landesverwaltungsamt

von 30. August 2011

Im Kampf um die Schließung der Jägerplatz-Schule hat das Landesverwaltungsamt eine Schlappe einstecken müssen. Eltern hatten sich einen Platz an der Förderschule eingeklagt, weil das Amt das Kind an einer anderen Schule einschulen wollte. Begründet wurde das mit der bevorstehenden Schließung der Jägerplatz-Schule, die das Landesverwaltungsamt zum kommenden Schuljahr fordert.

Auch vor Gericht hatte das Amt ähnlich argumentiert. So sollte das Kind nicht zum Jägerplatz, weil man so einen neuerlichen Schulwechsel wegen der absehbaren Schließung vermeiden wolle. Doch das sah das Verwaltungsgericht anders. „Diese Erwägung beruht auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage und begründet daher ein Ermessensdefizit“, heißt es in der Urteilsbegründung. Zwar wolle das Landesverwaltungsamt die Schule dicht machen. „Die Entscheidung über die Schulschließung obliegt letztlich der Stadt Halle als Schulträgerin.“ Der Stadtrat habe die Schließung aber letztmalig in seiner Mai-Sitzung abgelehnt, so das Verwaltungsgericht. Dagegen habe die Oberbürgermeisterin keinen Widerspruch eingelegt.

Ob die Schließung tatsächlich, wie vom Landesverwaltungsamt gefordert, erfolgt, sei völlig unklar. „So könnte beispielsweise die Festlegung von Schuleinzugsbereichen, eine Zusammenlegung mit oder die Schließung einer der anderen Förderschulen gleichen Typs beschlossen werden oder aber die Wahl eines anderen Stichtages oder eine Schließung der Schule im Wege einer auslaufenden Beschulung in Betracht kommen“, begründet das Gericht seine Entscheidung weiter.

Klar macht der Richter auch, dass die Schließungsandrohung des Landesverwaltungsamtes nur ein Hinweis sei und keine rechtlich bindende Wirkung habe.