Jalloh hätte unter Umständen gerettet werden können

von 7. November 2012

Der Fachmann prüfte im Auftrag des Landgerichts Magdeburg für verschiedene Konstellationen, ob der angeklagte Dienstgruppenleiter nach dem Alarm rechtzeitig die Zelle hätte erreichen können, um Jalloh vor dem Tod zu bewahren. Er listete dem Gericht am Mittwoch verschiedene Möglichkeiten der Körperhaltung Jallohs, Orte und Ausmaße der Flammen auf. Er nannte die Chancen zur möglichen Rettung auch mit Blick auf den Weg, der im Gebäude zurückzulegen war.

Dem angeklagten Polizisten wirft die Staatsanwaltschaft in dem seit bald zwei Jahren laufenden Verfahren vor, nicht rechtzeitig auf Alarmzeichen aus der Zelle reagiert zu haben. Damit habe er wertvolle Zeit für die Rettung vertan. Der Polizist sitzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf der Anklagebank. Er hatte eingestanden, den Alarm mehrfach abgestellt zu haben. Jalloh war an Händen und Füßen gefesselt, dennoch soll er selbst mit einem Feuerzeug den Brand entfacht haben. Was genau in der Polizeizelle geschah, ist noch immer unklar.

Im Laufe des Prozesses hatte der Sachverständige unter anderem Versuche dazu durchgeführt, wie lange es gedauert haben könnte, bis der Rauchmelder angesprungen ist. Er wies auch nach, dass Jalloh trotz Fesselung das Feuer selbst entzünden konnte.