Jedes zwanzigste Beschäftigungsverhältnis in Sachsen-Anhalt entsprach 2018 dem Mindestlohnniveau

von 27. Februar 2020

Insgesamt wurden im Jahr 2018 in Sachsen-Anhalt 43 000 der 872 000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (Jobs) in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns vergütet. Der Anteil dieser, innerhalb eines Toleranzbereichs des Mindestlohns (8,79 – 8,88 EUR/h) ermittelten Jobs entsprach mit 5 % an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Sachsen-Anhalt auch dem Niveau des für die neuen Bundesländer durchschnittlich gemessenen Anteils. Für Deutschland insgesamt wurde für 2 % der 39,4 Mill. Jobs das Mindestlohnniveau berechnet, ebenso für das frühere Bundesgebiet, was durchschnittlich jedem 50. Job entsprach.

Der Anteil der durch Frauen auf dem Mindestlohnniveau von 8,84 EUR pro Stunde ausgeübten Beschäftigungsverhältnisse lag 2018 in Sachsen-Anhalt bei 60 % bzw. 26 000 Jobs. Durch Männer wurden 17 000 Jobs (40 %) ausgeführt. Im Durchschnitt der neuen Länder lag der Anteil der durch Frauen ausgeübten Jobs auf Mindestlohnniveau bei 59 %, in Deutschland insgesamt bei 57 % und im früheren Bundesgebiet bei 56 %.

40 % der auf Mindestlohniveau vergüteten Jobs in Sachsen-Anhalt waren der Teilzeitbeschäftigung zuzuordnen. Im Durchschnitt wurden dafür wöchentlich 23,9 Arbeitsstunden bezahlt. Auf Minijobs (geringfügig entlohnte Beschäftigte) entfielen 36 % der Jobs mit durchschnittlich 7,3 bezahlten Stunden pro Woche.

Die Struktur der Jobs auf dem Niveau des Mindestlohns nach der Art der Beschäftigung entsprach in Sachsen-Anhalt etwa dem Durchschnitt der neuen Länder. In Deutschland insgesamt war der Anteil der Minijobs mit durchschnittlich 59 % deutlich höher, der Anteil der Jobs in Teilzeit lag bei 27 % und in Vollzeit bei 13 %. In den neuen Ländern lag der Anteil der Vollzeitjobs auf Mindestlohnniveau durchschnittlich bei 22 %, im früheren Bundesgebiet waren es mit 10 % weniger als die Hälfte.

Basis für die Berechnungen waren vorläufige Angaben aus der im Abstand von 4 Jahren auf Seite der Arbeitgeber erhobenen Verdienststrukturerhebung (zuletzt für das Berichtsjahr 2018).