Jobcenter Halle (Saale) musste 2014 fast 600 Hausbesuche durchführen

von 27. Januar 2015

Wird eine solche Mitteilung schlicht vergessen, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

„Wer vorsätzlich handelt, z.B. durch falsche oder unterlassene Angaben im Antrag auf Arbeitslosengeld II, muss sogar mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug rechnen“, sagt Jan Kaltofen, Geschäftsführer des Jobcenters Halle (Saale) und verweist auf seine Mitarbeiter, insbesondere auf das Team Ordnungswidrigkeiten, „die in Zweifelsfragen gerne beratend zur Verfügung stehen“.

Hausbesuche beugen der unrechtmäßigen Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen vor oder decken bisher unbekannte Fakten auf. Daneben stehen dem Jobcenter zur Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse viele verschiedene gesetzliche Instrumentarien wie z.B. der elektronische Datenabgleich zur Verfügung.

In 2014 wurden insgesamt 1519 Verfahren eingeleitet. Dies führte zu Einsparungen in Höhe von 246.788 Euro an Steuergeldern. Zu den Rückforderung der zu unrecht bezogenen Leistungen folgen aber oftmals auch empfindliche Strafen vom Gericht.

Leistungsmissbrauch lohnt sich also wirklich nicht!