Justiz diskutiert „Malta-Masche“

von 26. Oktober 2015

Aus anderen Bundesländern sind Fälle bekannt, dass Reichsbürger oder Selbstverwalter erfundene Schadenersatzforderungen gegen Richter und Justizbedienstete in ein Schuldnerregister in den USA eintragen lassen und diese Forderungen dann an ein Inkasso-Unternehmen in Malta abtreten. Diese Firma könnte ein dem vereinfachten Mahnverfahren vergleichbares Verfahren anstrengen, mit dem ein Versäumnisurteil erwirkt werden könne. Von einem maltesischen Gericht könnte in der Folge ein Mahnbescheid über zum Teil horrende Summen erlassen werden. Reagiere der Betroffene nicht, könnte ein stattgebendes Urteil ergehen, das in Deutschland vollstreckt werden solle, so die Idee der Reichsbürger oder Selbstverwalter.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb hält Sorgen für unbegründet, dass sich Justizbedienstete in Sachsen-Anhalt Forderungen aus Malta gegenüber sehen. Bescheide würden nicht zugestellt, sondern an die maltesische Zentralstelle zurückgesendet. Damit müsse auch kein Betroffener individuell nachweisen, dass es sich um unbegründete Phantasie-Forderungen handele.

Wo dennoch Handlungsbedarf besteht, soll bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung und des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt am 29. Oktober, 17.15 Uhr, im Magdeburger Justizzentrum diskutiert werden.

Ein Experte aus dem Bereich Verfassungsschutz führt zum Thema „Reichsbürger in Sachsen-Anhalt“ ein, Kolleginnen und Kollegen vom Auswärtigen Amt, aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und von Sachsen-Anhalts Ministerium für Justiz und Gleichstellung, informieren im Anschluss über die „Malta-Masche“.