Justizministerin politisch unter Bewährung

von 23. Juni 2020

„Der Fluchtversuch des Attentäters und die in der Folge zutage getretenen Versäumnisse haben dem Ruf des Landes Sachsen-Anhalt großen Schaden zugefügt. Nach bisherigem Sachstand ist festzustellen, dass der Ausbruchsversuch und die im Anschluss nicht angemessene Informationspolitik des Justizministeriums das Resultat von individuellem Fehlverhalten, aber auch von systematischen Missständen waren. Das geringe Interesse der Ministeriums-Spitze an den Haftbedingungen hat mich überrascht“, so Striegel.

„Die Behörden in Sachsen-Anhalt stehen in Verantwortung, dass die juristische Aufarbeitung des Falles reibungslos vonstattengehen. Das schulden wir zuallererst den Angehörigen der Todesopfer und allen Betroffenen, die sich der Anklage überwiegend als Nebenkläger angeschlossen haben. Es darf keine weiteren negativen Schlagzeilen mehr geben. Sachsen-Anhalt muss gewährleisten, dass der Prozess dem internationalen Interesse und der Bedeutung des Gerichtsverfahrens angemessen durchgeführt werden kann.“