JVA in der Dessauer Straße in Halle wird erweitert

JVA in der Dessauer Straße in Halle wird erweitert
von 10. April 2018

Finanzminister André Schröder: „Wir haben drei Varianten durch Experten prüfen lassen. Am wirtschaftlichsten ist demnach die Beauftragung eines Totalunternehmers, der vom Land bezahlt den gesamten Bau plant und realisiert und damit auch die termingerechte Fertigstellung zu verantworten haben wird. Die Kosten für den JVA-Erweiterungsbau sind auf ca. 170,6 Millionen Euro kalkuliert. Die tatsächliche Summe wird erst nach der europaweiten Ausschreibung der Maßnahmen feststehen. Die beiden anderen Varianten werden noch teurer geschätzt. Geplanter Baustart ist im Jahr 2020. Läuft alles nach Plan, könnten dann im Jahr 2023 die ersten Häftlinge in den neuen Einzelzellen untergebracht werden.“

Justizministerin Anne-Marie Keding: „Die JVA wird auf 600 Haftplätze erweitert, wobei dies kein Anbau sein wird, sondern ein nahezu kompletter Neubau. Die bestehenden 400 Haftplätze entsprechen nämlich bald nicht mehr den aktuellen EU-Normen, weil ab 2025 jeder Gefangene Anspruch auf eine Einzelzelle mit mindestens 9 m² Grundfläche hat. Dem müssen wir gerecht werden.“

Innerhalb des Sicherheitsbereichs werden ein Verwaltungsgebäude mit Pforte, ein Transportgebäude, Haftbereiche, eine Wäscherei, eine Küche, eine Werkhalle und eine Sporthalle neu errichtet. Das Schulgebäude und die Besuchsdurchführung mit offenem Vollzug und die Hauswerkstatt werden saniert. Die Außenmauer mit zugehöriger Sicherheitstechnik wird neu errichtet. Außerhalb des Sicherheitsbereiches wird im südlichen Bereich ein Neubau für den offenen Vollzug (männlich) errichtet und ein Bestandsgebäude für den offenen Vollzug (weiblich) saniert, bei laufendem Betrieb.

Östlich des Sicherheitsbereichs werden zudem eine Raumschießanlage zur gemeinsamen Nutzung für Polizei- und Justizvollzugsbeamte, ein Mehrzweckgebäude für Polizei- und Justiznutzung mit den erforderlichen Stellplätzen sowie eine Erschließungsstraße gebaut. Geplante Kosten hierfür: ca. 20 Millionen Euro.

Hintergrund:

Die Landesregierung hat im Jahr 2012 beschlossen, dass der Justizvollzug nur noch an den drei Standorten Burg, Raßnitz und Halle erfolgen soll.

Aufgrund der staatlichen Verpflichtung zur menschenwürdigen Unterbringung der Gefangenen gemäß §§ 18 Abs. 1 und 164 Abs. 1 Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt haben Gefangene ab 01.01.2025 Anspruch auf Einzelunterbringung in einem Haftraum mit mindestens 9 m² Grundfläche zuzüglich Sanitärbereich. Um dieses Ziel umsetzen zu können, ist die Erweiterung der JVA Halle erforderlich.

Zur Verfügung stehende Haftplätze (Stand April 2018):

Halle:

– Am Kirchtor

284

– Dessauer Straße

368

– Dessau (offener Vollzug, gehört zu Halle)

14

– Jugendarrestanstalt (Halle)

22

Burg:

681

Raßnitz (Jugendanstalt):

382

Volkstedt:

206

insgesamt

1.957