Kabinett stimmt dem Entwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zu

Kabinett stimmt dem Entwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zu
von 11. Januar 2022

Das Land Hessen kann dabei auf das vorhandene Sperrsystem OASIS und sein hierzu entwickeltes Fachwissen zurückgreifen. Die technische Infrastruktur und die zentrale Organisationsstruktur für den Betrieb der Sperrdatei sind bereits vorgehalten und müssen nicht mehr neu geschaffen werden.

Auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erfolgte erstmals bundesweit eine Einbeziehung des stationär angebotenen gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen und Gaststätten, die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen.

„Das länderübergreifende Spielersperrsystems gewährleistet den Schutz gesperrter, insbesondere spielsuchtgefährdeter und spielsüchtiger Menschen. Es dient der Bekämpfung der Glückspielsucht. Bereits existierende technische Strukturen in Hessen und das dort vorhandene Knowhow sollen weiterhin genutzt werden“, sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.