Keding: „Keine Ehen unter 18“

von 11. November 2016

Nach derzeitigem Recht kann mit Zustimmung der Familiengerichte ab 16 in Ausnahmefällen geheiratet werden. Keding: „Diese Regelung müssen wir abschaffen. Das sollten wir in der Justizministerkonferenz in der kommenden Woche auch so diskutieren.“

Keding fordert, im Ausland unter Zwang geschlossene Ehen von Minderjähri-gen, die sich jetzt in Deutschland aufhielten, nicht anzuerkennen. Auch wenn der Altersabstand zwischen den Ehepartnern zu groß sei, sollten diese Ehen keine Gültigkeit haben. Keding: „Das erfordert natürlich eine Einzelfallprüfung. Aber davor dürfen wir nicht zurückscheuen, auch angesichts der in Deutschland überschaubaren Fallzahl.“

Das geltende Recht sieht vor, dass Ehen, die im Ausland nach dort geltendem Recht wirksam geschlossen wurden, auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden. Nur in Fällen, die mit der deutschen Rechtsanschauung absolut unvereinbar sind, wie etwa Eheschließungen von unter 14jährigen, werden die-se Ehen nicht anerkannt.