Kein Feuerwerk an Fachwerkhäusern

von 28. Dezember 2009

Die Stadt Halle (Saale) weist darauf hin, dass das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr bundesweit strengeren Regeln unterliegt: „Mit der Änderung des Sprengstoffgesetzes ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern seit Oktober 2009 verboten“, sagt Dr. Bernd Wiegand, Beigeordneter für Sicherheit, Gesundheit und Sport der Stadt Halle. Bislang galt das gesetzliche Verbot bereits in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.

Da Feuerwerkskörper in den vergangenen Jahren immer wieder gefährliche Brände in Fachwerkhäusern verursacht haben, wurde das Verbot ausgeweitet. „Verstöße gegen die Neuregelung können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1000 Euro geahndet werden“, so Wiegand.

In der Stadt Halle ist von der Änderung vor allem die Altstadt betroffen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes würden dort zwar keine gesonderten Kontrollen durchführen, so Wiegand. Dennoch werde auf die Einhaltung des gesetzlichen Verbotes geachtet.