Kein Verkauf der Talsperren

von 11. März 2003

Ministerin Petra Wernicke betont: “Die Talsperren des Landes werden nicht verkauft. Der Hochwasserschutz ist und bleibt Landesaufgabe.“ Verkauft werden sollen dagegen die: – Fernwasservermögensgesellschaft GmbH (*) – Anteile des Talsperrenbetriebs an der Fernwasserversorgung Elbaue/ Ostharz GmbH (FWV) (**) Mit dem Verkaufserlös soll vor allem der Kredit des Landes von über 100 Mio. Euro abgelöst werden, den das Land 1998 übernommen hat, um die Kommunen im Süden des Landes im Zuge der MIDEWA –Liquidation vor dem finanziellen Kollaps zu retten. (***) Damals sind im Gegenzug wasserwirtschaftliche Anlagen (Fernleitungen, Pumpwerke, Abgabestationen, Hochbehälter usw. = Fernwasservermögensgesellschaft GmbH) und Anteile an der FWV an das Land gegangen. Dabei handelt es sich nicht um Vermögenswerte, welche ein Land notwendigerweise besitzen muss. Außerdem ist die überörtliche Wasserversorgung nicht notwendigerweise eine Landesaufgabe, sie kann auch durch einen privaten Dritten wahrgenommen werden. Aus diesem Grund steht einem Verkauf nichts entgegen. Die Wasserqualität muss von einem privaten Betreiber nach den gleichen Vorschriften (Trinkwasserverordnung, Hygienevorschriften und technischen Regelwerken) gesichert werden. Von einer automatischen Preissteigerung ist auch nicht auszugehen, da der Fernwasserpreis nur einen kleinen Teil des Endpreises für den Kunden ausmacht und ein Privater die Kostenstrukturen seines Unternehmens optimieren wird. Hintergrund Der Talsperrenbetrieb gehört zu 100 % dem Land. (*) Ein Tochterunternehmen (100 %) des Talsperrenbetriebes ist die Fernwasservermögensgesellschaft GmbH, in der Fernleitungen, Pumpwerke, Abgabestationen, Hochbehälter etc. gehalten werden, die im Zuge der Liquidation der MIDEWA (alt) dem Land übertragen wurden. (**) Über den Talsperrenbetrieb hält das Land auch Anteile an einer großen und einer kleinen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die wiederum neben Anteilen, die die Stadt Leipzig und acht sächsische Gemeinden halten, die Fernwasserversorgung (FWV) bilden. Die kleine GbR ist noch rechtlich umstritten. Von rund 300 Kommunen im Süden des Landes, u.a. der Stadt Halle wird die Kommunalisierung der FWV durch die Treuhand im Jahr 1994 in Frage gestellt. Insofern steht der Verkauf der kleinen GbR unter entsprechendem Vorbehalt. (***) Die MIDEWA, die Mitteldeutsche Wasser- und Abwassergesellschaft mbH musste wegen immenser wirtschaftlicher Schwierigkeiten 1998 liquidiert werden. Anteilseigner waren Kommunen im Süden des Landes. Um die finanzielle Belastungen dieser Kommunen zu lindern übernahm das Land ca. 100 Mio. Euro Schulden und erließ eine offene Forderung von ca. 43 Mio. Euro Abwasserabgabe. (PM Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt)