Keine neuen Hundesteuerbescheide

von 9. Dezember 2002

Ausgenommen davon sind die Gewerbetreibenden der Stadt Halle (Saale), die einen neuen Hundesteuerbescheid für das Jahr 2003 erhalten. Die Steuerschuld für das Jahr 2003 beginnt am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Stadtgebiet Halle (Saale) gehaltenen Hund. Die Fälligkeit der zu entrichtenden Steuer ist gemäß dieser Satzung auf den 15. Februar des Kalenderjahres festgesetzt worden. Der gültige Jahressteuerbetrag ist aus dem Hundesteuerbescheid des Jahres 2002 zu entnehmen. Bei Hundehaltern, die am Einzugsverfahren teilnehmen, wird die fällige Hundesteuer zum Fälligkeitstermin von deren Konto abgebucht. Im Zusammenhang mit zahlreichen Bürgeranfragen weist das Ressort Steuern darauf hin, dass die An- und Abmeldefrist für das Halten eines Hundes 14 Tage beträgt. Die Hundesteuermarken haben bis zum Jahr 2005 Gültigkeit. Sie werden automatisch neu an alle Steuerpflichtigen versandt. Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Ressorts Steuern, Schimmelstraße 7, persönlich oder unter den Telefonnummern 2 21- 44 16 oder 2 21- 44 22. (Quelle: Stadt Halle)