Kennzeichnungspflicht: Polizeigewerkschaft gegen Namensschilder

von 19. Februar 2012

 Die GdP befürchtet, dass die Polizisten in ihrer Freizeit Beschimpfungen, Sachbeschädigungen und Nachstellungen ausgesetzt sein könnten, wenn ihre Namen bekannt werden. „Es ist eine Tatsache, dass schon heute einzelne Beamte persönlich ausgeforscht, ihr Name und ihre Privatanschrift ermittelt und in der der politisch extremen Szeneveröffentlicht werden und polizeiliche Strukturen sehr weitgehend erfasst und ebenfalls veröffentlicht werden“, erklärt der GdP-Landesvorstand. Einsatzerfahrene Kollegen befürchten nach Gewerkschaftsangaben, massiv durch Beschwerden und Strafanzeigen insbesondere aus den politisch extremen Szenen unter Druck gesetzt zu werden. Die Befürworter einer Kennzeichnungspflicht argumentieren unter anderem damit, dass so handgreiflich gewordene Polizisten im Einsatz bei Demonstrationen schnell ermittelt werden können. Das sei laut GdP nicht nötig, da alle Beamten, gegen die Vorwürfe unrechtmäßigen Handelns erhoben wurden, auch bereits jetzt ermittelt werden konnten, ohne Kennzeichnungspflicht. Daneben werde durch den Vorstoß die Anonymität nur auf einer Seite aufgehoben, nämlich bei den Polizisten. Die „Störer“ bleiben trotzdem unbekannt. „Die Kennzeichnung symbolisiert Misstrauen und wirkt insoweit diskriminierend. Sie leistet falschen Anschuldigungen Vorschub“, erklärte die GdP abschließend.