Kevin nicht mehr allein zuhaus

von 10. August 2005

Wie der MDR heute berichtet (Link zu mdr.de), existiert in der Stadt Halle eine Dienstvorschrift, die besagt, dass arbeitslosen Jugendlichen nur noch im Ausnahmefall Mietkosten innerhalb einer Bedarfsgemienschaft zu erstatten wären.

Durch diese Anweisung solle vermieden werden, dass Jugendliche durch einen Umzug eine Bedarfsgemeinschaft gründen könnten und damit die Unterhaltskosten in voller Höhe erstatten bekommen würden.

Diese Regelung betrifft nur Jugendliche ohne Kind oder wenn Ihnen in der elterlichen Wohnung genügend Wohnraum zur Verfügung steht.

Wie der MDR weiter berichtet, reicht als Grund nicht aus, dass man mit Freund/Freundin zusammenziehen wolle oder man die Volljährigkeit erreicht habe.

(Quelle: mdr.de)