Kindergelderhöhung und die Bürokratie

von 6. April 2010

Seit 1. Januar gibt es 20 Euro mehr Kindergeld. Doch nicht für alle. Bei Hartz IV-Empfängern wird der Betrag wieder abgezogen. Doch die Bundesgesetzgebung kam etwas kurzfristig, so dass die Arbeitsagenturen zuviel Geld ausbezahlt haben. Das Geld wird nun zurückgefordert.

Wie Christine Radig von der ARGE im Sozialausschuss informierte, seien rund 6700 Bedarfsgemeinschaft mit Kindern in Halle von Rückforderungen betroffen. Es habe eine ausdrückliche Weisung gegeben, das erhöhte Kindergeld als Einkommen anzurechnen. 20 Euro müssen die Bedarfsgemeinschaften nun also zurückzahlen. Weil nicht alle Datensätze bearbeitet wurden, ist es teilweise sogar noch mehr Geld. Bis zu drei Monate ist “überzahlt” worden, wie es im Fachjargon heißt.

Doch die Mitglieder im Sozialausschuss interessierte eine ganz andere Zahl. Rechnet sich die Rückforderung überhaupt? Eher nicht. Denn der Verwaltungsaufwand beträgt laut Radig 21 Euro – liegt also noch höher als die Rückforderungssumme. Aber es gibt eben die gesetzlichen Grundlagen und Weisungen …