Kita-Gebühren: Eltern fordern Nachbesserungen bei Satzung

von 11. Januar 2010

Der Stadtelternbeirat hat sich in seiner Sitzung am Montag mit der neuen Kita-Gebührensatzung der Stadt auseinandergesetzt, die wieder eine Staffelung der Gebühren nach der Kinderzahl vorsieht. Ergebnis der rund anderthalbstündigen Beratung: das Papier lehnt man in der Form ab. “Die Gebühren steigen damit weiter”, so Olaf Neubert vom Vorstand des Gremiums, “das ist nicht familienfreundlich. Wenn sich Halle familienfreundlich nennt, muss es auch so agieren.” Ähnlich äußerte sich Vorstandsmitglied Karl Weibring. Er führte aus, dass es trotz nun enthaltener Ermäßigung in der Satzung für die meisten Eltern nicht billiger werden, Einkindfamilien sogar viel stärker belastet werden.

Das Gremium, in dem Elternvertreter der halleschen Kindertagesstätten sitzen, formulierte in seiner Sitzung einen Forderungskatalog als Stellungnahme an die Stadt. So lehne man eine Umverteilung zulasten der Ein- und Zweikindfamilien ab, wolle eine deutliche Entlastung der Familien und spreche sich gegen eine erneute Gebührenerhöhung aus. Ebenfalls abgelehnt wird die von der Stadt vorgesehene Kopplung der Kita-Gebühren am Kostendeckungsgrad der Kitts – 21 Prozent der Krippenkosten sollen nach dem Wunsch durch Elternbeiträge erwirtschaftet werden, 27 Prozent im Kindergarten. “Damit ist weiteren Erhöhungen Tür und Tor geöffnet”, schimpfte eine Mutti. Mehrere Mitglieder kritisierten, dass bei künftigen Erhöhungen Stadtrat und Stadtelternbeirat außen vor wären. Kerstin Brünnel zweifelte in diesem Zusammenhang gar die rechtliche Zulässigkeit an – immerhin ist im Gesetz festgeschrieben, dass das Kuratorium (Stadtelternbeirat) anzuhören ist. Als Idealfall wünsche man sich zudem, dass bei der Berechnung der Kita-Gebühren alle kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt herangezogen werden.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Geschwisterermäßigung von 20 Prozent für das zweite und 50 Prozent für das dritte Kind hält das Gremium für zu niedrig. Sie wollen eine Rückkehr zur ½- bzw. 2/3-Ermäßigung, wie es sie bereits in der bis vor einem Jahr gültigen Satzung gab. Dabei wissen die Eltern auch, dass es in anderen Städten sogar noch familienfreundlicher geht. In Magdeburg, Erfurt und Dresden gibt es bereits ab dem dritten Kind eine komplette Befreiung, in Halle erst ab dem vierten. Einige Diskussionen gab es noch um eine möglicherweise einzuziehende Kappungsgrenze. Das formulierte das Gremium nicht in die Stellungnahme. Stattdessen äußerte man die diplomatische Formulierung, keine Eltern dürften mit der neuen Satzung schlechter gestellt werden als bisher. Damit ist auch deutlich geworden, dass der Satzungsentwurf der Verwaltung abgelehnt wird. Die Forderung des Beirats stattdessen: die Gebühren der aktuell gültigen Satzung nehmen und hierauf eine 1/3-Ermäßigung für das zweite und eine 2/3-Ermäßigung für das dritte Kind. Ein Ziel, dass die Stadt nicht hat. Sie will zwar die Geschwisterermäßigung einführen, aber das Gebührenaufkommen stabil halten. Klar ist damit, dass die Eltern mit nur einem Kind noch stärker belastet werden.

Die neuen geplanten Sätze der Verwaltung: