Kita-Gebühren: noch kein Beschluss

von 3. Dezember 2009

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Halle (Saale) hat sich am Donnerstag mit der neuen Gebührensatzung für Kindertagesstätten beschäftigt. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst. Im Januar soll eine zweite Lesung erfolgen. Bis dahin soll sich auch der Stadtelternbeirat äußern. Zuvor hatte die Vertagung noch für einige Diskussionen gesorgt. Diesen Schritt sei man nur gegangen, weil sich eine Mehrheit für den Grünen-Antrag abzeichnete, war im Gemurmel zu vernehmen.

Die Stadt will wieder eine Geschwisterermäßigung einführen. Für das erste Kind gibt es einen Nachlass von 20, für das dritte Kind 50 Prozent. Ab dem vierten Kind ist nichts mehr zu zahlen, so die Vorlage der Stadt. Außerdem soll ein Kostendeckungsgrad festgelegt werden. Damit müssen 21 Prozent der Gesamtausgaben für die Krippenbetreuung durch Elternbeiträge aufgebracht werden. Im Kindergarten sind es sogar 27 Prozent, aktuell sind es bei einer 8-Stunden-Betreuung 22,8 Prozent. Die Hort-Kosten sollen künftig zu einem Fünftel durch die Elternbeiträge refinanziert werden. Eigentlich sollte die Satzung bereits Anfang Januar 2010 in Kraft treten. Das ist nun nicht mehr machbar.

Sympathie äußerten zahlreiche Räte von Neuem Forum und Linken sowie Mitgliedern der Jugendhilfe für einen Antrag der Grünen. Dieser sieht vor, die alte Staffelung einzuführen – 33 Prozent für das zweite und 66 Prozent für das dritte Kind. Außerdem soll die jährliche Anpassung der Gebühren wegfallen, so der Antrag der Grünen. Auch ist vorgesehen, alle kindergeldberechtigten Kinder im Haushalt in die Berechnung der Gebühren mit einzubeziehen. Kritik wurde auch von zahlreichen Räten geübt, dass durch den Wegfall der Kappungsgrenze zahlreiche Eltern noch stärker belastet werden. "In jeder Satzung gibt es nicht nur Begünstigte", merkte Dezernent Tobias Kogge an.

Er und Jan Zwakhoven vom Jugendamt äußerten über die von den Grünen vorgesehen Drittelermäßigung Bedenken. Die Einnahmeausfälle würden in dem Fall 232.000 Euro betragen. Die Einbeziehung aller Kindergeldberechtigten schlage mit über 300.000 Euro zu buche.