Klageflut am Landessozialgericht

von 31. Mai 2011

Im vergangenen Jahr gab es an den Sozialgerichten des Landes Sachsen-Anhalt über 26.000 neue Klagen, soviel wie noch nie zuvor. Demnach hat fast jeder 90. Einwohner des Landes eines seiner Sozialgerichte angerufen. Diese Entwicklung ist auf das Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zurückzuführen. Dieses Rechtsgebiet macht mehr als zwei Drittel aller Verfahrenseingänge aus. Besorgniserregend sind auch die 35.000 am Jahresende unerledigten Klageverfahren, die von den Richtern in der jetzigen Personalstärke nicht abgebaut werden können.

Die Eingänge sind mit „nur“ knapp fünf Prozent nicht mehr ganz so dramatisch angewachsen wie in den Vorjahren. Angesichts der teilweise heftig geführten öffentlichen Diskussion anlässlich der Reform des SGB II zum 1. Januar 2011 steht allerdings zu befürchten, dass die Bürger des Landes ihre Sozialgerichte künftig wieder noch mehr in Anspruch nehmen werden.