Klagen gegen Halloren Schokoladenfabrik AG

von 1. November 2017

Das Gericht hat zunächst den Streitwert festgesetzt, auf dessen Grundlage die Gerichtskostenvorschüsse angefordert werden. Nach deren Einzahlung werden die Klagen der Beklagten, der Halloren Schokoladenfabrik AG, zugestellt werden. Gleichzeitig wird eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt werden.

Erst nach ausreichender Aufarbeitung des Sach- und Streitstandes durch Rechtsanwalts-Schriftsätze ist mit der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung zu rechnen.

Da die Klagen der Beklagten noch nicht zugestellt sind, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den inhaltlichen Einzelheiten des Klagevorbringens keine weiteren Auskünfte gegeben werden.