Kommunen bekommen notwendige Kosten erstattet

von 25. November 2015

„Die CDU hatte im Zuge der Beratungen über den Nachtragshaushalt 2015/16 deutlich gemacht, dass für uns die Kommunalentlastung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise höchste Priorität hat. Insbesondere die Erstattung aller notwendigen Kosten auf der Grundlage einheitlicher Kriterien galt es darüber hinaus über eine Änderung im Aufnahmegesetz und Finanzausgleichsgesetz sicherzustellen.“

Eva Feußner, finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Mit dem jetzt gefundenen Koalitions-Kompromiss zu einer Revisionsklausel hält die CDU-Landtagsfraktion Wort und schafft damit Planungssicherheit für die Landkreise und kreisfreien Städte.“

Hintergrund:

Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass bei den Unterbringungskosten die Differenz zwischen der auf der Grundlage einheitlicher Kriterien ermittelten Fallpauschale und den tatsächlich anfallenden Kosten bis zum zweiten Quartal des kommenden Jahres erstattet wird.