Kooperationsvertrag mit Bundesagentur für Arbeit

von 5. August 2017

Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben am Mittwoch in der Justizvollzugsanstalt Burg Justizministerin Anne-Marie Keding, die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bun-desagentur für Arbeit, Kay Senius, die zugelassenen kommunalen Träger, der Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt. e.V. und die Leiter der Justizvollzugsanstalten unterzeichnet.

Ziel der Vereinbarung ist es, den Gefangenen konkrete Beschäftigungsperspektiven anbieten zu können und bestehende Beschäftigungsverhältnisse durch Nachsorgemaßnahmen zu festigen. Zum Zeitpunkt der Entlassung sollen die Voraussetzungen für eine reibungslose und geordnete Integration in die Gesellschaft geschaffen sein. Der Haftentlassene soll wissen:

– wo es eine Wohnung für ihn gibt,

– wie seine berufliche Integration aussieht,

– welche Sozialleistungen er in Anspruch nehmen kann,

– wer seine Ansprechpartner sind.

Seit 2013 besteht bereits eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der Jugendanstalt Raßnitz. Justizministerin Keding sagte, nach den guten Erfahrungen in Raßnitz sei die Erweiterung der Zusammenarbeit auf die erwachsenen Strafgefangenen eine logische Konsequenz. Keding: „Jede gelungene Resozialisierung bringt der Gesellschaft mehr Sicherheit und weniger Kriminalität. Je schneller die Wiedereingliederung gelingt, um so besser sind die Er-folgschancen. Alleine kann der Strafvollzug das aber nicht leisten, das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

Arbeitsministerin Grimm-Benne sagte: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, diese Kooperationsvereinbarung zu schließen. Wenn Strafgefangene aus der Haft entlassen werden, müssen sie in der Gesellschaft neu Fuß fassen. Das Leben von einem Tag auf den anderen wieder in die eigenen Hände zu nehmen, stellt für sie eine große Herausforderung dar. Der Übergang in die Freiheit ist gut vorzubereiten. Zum Zeitpunkt der Entlassung sind darum die Voraussetzungen für eine reibungslose und geordnete Integration in die Gesellschaft zu schaffen. Dazu gehört, neben der Sicherstellung von Unterkunft und Sozialleistungen, eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration. Mein Dank gilt daher den Kooperationspartnern, die über die dafür zielführenden Möglichkeiten verfügen und sich mit dieser Vereinbarung auf ein abgestimmtes Zusammenwirken verpflichten.“

Kay Senius betonte: „Am Arbeitsmarkt sind qualifizierte Arbeitskräfte gut nachgefragt. Diese Chance wollen wir nutzen und frühzeitig die Voraussetzung für eine Beschäftigungsaufnahme oder Qualifizierung anbahnen.“

Die Wiedereingliederung beginnt schon während der Haftzeit. So werden jetzt erstmalig für Inhaftierte, die nicht selbstständig die Behörden aufsuchen können, Beratungsleistungen der Agentur für Arbeit in den Haftanstalten angeboten. Die für den Integrationsprozess notwendigen Daten werden frühzeitig zwischen den Behörden ausgetauscht. In den letzten drei Monaten vor der Entlassung beginnt die intensive Vorbereitungshase auf die Wiedereingliederung. Außerdem werden die Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten durch die Regionaldirektion geschult, dabei geht es um die Leistungsgewährung, die Vermittlungs- und Beratungsleistungen und die Verfahrensabläufe.