Kritik an Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz zum Landeshochschulgesetz

Kritik an Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz zum Landeshochschulgesetz
von 27. Februar 2019

Noch bevor die Tinte des Gesetzentwurfes trocken war, wurden politische Duftmarken gesetzt, die eine sachliche und für die gesellschaftlich interessierten Gruppen fruchtbare Anhörung schwierig machen.

Für die GEW, die sich seit Jahren und in der politischen Tradition der politischen Wende von vor dreißig Jahren, für umfassende Mitbestimmung auch jener Gruppen an der Hochschule einsetzt, die die Zukunft verkörpern, ist etwa der Angriff auf die vorgesehene sogenannte Viertelparität für den Akademischen Senat, auch mit Missachtung der beiden größten Gruppen der Hochschulen, die Studierenden und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht hinnehmbar.

Der im Landesvorstand der GEW zuständige Hochschulexperte, Dr. Nico Elste, sagte dazu: „Wer glaubt, allmächtige Rektoren und Präsidenten seien der Garant für gute Hochschulen, irrt sich. Wir brauchen die Ideen aller Hochschulmitglieder, die selbstverständlich nicht in Bestimmer und Bittsteller aufgeteilt werden können.“

Man könne über die gesetzlichen Neuregelungen über wirtschaftliche Tätigkeit, Berufungsrecht und Ausgestaltung der Mitbestimmung reden. Das habe die GEW auch auf Grund ihrer Expertise den Rektoren angeboten.

Wer bei der Modernisierung der Hochschulen aber ohne Rücksicht auf die Interessen und gegen die Stimme von Studierenden und wissenschaftlichen Nachwuchs agiere, mache sich zu einem schwierigen Gesprächspartner.

Die GEW geht nach wie vor davon aus, dass auch die Landesrektorenkonferenz attraktive Hochschulen will. „Dazu gehören z.B. die unsäglichen befristeten
Arbeitsverhältnisse ausdrücklich nicht. Wie sie reduziert werden können und wie die Grundfinanzierung der Hochschulen verbessert werden kann, lohnt es sich zu debattieren.“ so Elste.

Die GEW bietet der Landesrektorenkonferenz auch neben den nun anstehenden Landtagsanhörungen dazu den Dialog an.