Das ist einfach falsch. Die Strukturanpassungsmittel wurden vom Gesetzgeber zweckgebunden in die Verfügung der Stadt gegeben. Grundlage sind die einschlägigen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung, das betreffende Haushaltsgesetz und der zugehörige Freigabe-Beschluss des Finanzausschusses. Die Verwendung ist gegenüber dem Landesverwaltungsamt gesondert nachzuweisen. Nicht in Anspruch genommene Mittel sind danach an sich bis zum 31. Juli 2020 dem Land zurückzuerstatten. Verwendet die Stadt die Mittel entgegen dem Vertragszweck, so ist die Stadt zur sofortigen Rückzahlung an das Land verpflichtet. Wünsche zur Anpassung des Strukturkonzeptes im Rahmen des vereinbarten Budgets sind nicht an das Land herangetragen worden; eine Freistellung von vereinbarten Zielen wäre weit mehr als eine Anpassung, stellte Robra klar.