Das Ministerium für Inneres und Sport wird demnach per Erlass die Landkreise und kreisfreien Städte auffordern, die Unterbringung von Flüchtlingen bis spätestens zum 23. Dezember 2015 in entsprechendem anderweitigen Wohnraum sicherzustellen. Anderenfalls stellt das Land freie Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung.
Diese Verfahrensweise ist nicht zuletzt auch deshalb erforderlich, um z. B. Sporthallen im Sinne des Gemeinsinns wieder für Vereine und Interessengruppen nutzbar zu machen.