Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge für April und Mai 2020

von 30. April 2020

Das Land hat nun entschieden, den Gemeinden, die auch für den Monat Mai 2020 keine Elternbeiträge erheben bzw. diese den Eltern zurückerstatten, die Einnahmeausfälle auszugleichen. Die Regelung legt fest, dass den Kommunen die Kitabeiträge für alle Kinder erstattet werden, die im Monat Mai nicht in der Einrichtung betreut werden. Die entsprechende Regelung hat der Finanzausschuss des Landtages gestern freigegeben.