Land hat Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge für April und Mai 2020 erstattet

von 16. September 2020

Bereits Ende März wurde in einem gemeinsamen Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums den Trägern von Kindertageseinrichtungen empfohlen, die Erhebung der Elternbeiträge auszusetzen. Im April hat das Land die nicht erhobenen Beiträge komplett erstattet; für Mai werden die Beiträge für alle Eltern erstattet, die die Notbetreuung nicht nutzen konnten.

Hintergrund:

Die Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen, die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Beitragssatzung fest.