Land sieht Schulen und Lehrkräfte hauptsächlich als Sparpotential

von 31. Januar 2020

Mit dem 1. Februar verschiebt sich die Altersermäßigung für langjährig tätige Lehrkräfte um zwei Jahre nach hinten. Zukünftig kommen die Kolleg*innen erst mit 62 Jahren in den Genuss der Ermäßigung von zwei Wochenstunden. Begründet wurde dieser Schritt mit der Hochsetzung des Rentenalters auch 67 Jahre. Das Land weiß dabei sehr genau, dass diese Verschiebung erst in etwa zehn Jahren komplett vollzogen sein wird. Viele Lehrkräfte würden diese Entwicklung als Willkür und grobe Ungerechtigkeit wahrnehmen, erklärte Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, dazu heute: „Ab morgen ist die Altersermäßigung für zwei Jahre faktisch ausgesetzt. Das Land treibt mit dieser Politik zahlreiche Lehrkräfte fast schon mutwillig aus dem aktiven Dienst. Andere Bundesländer haben die Zeichen der Zeit längst erkannt und gewähren deutlich mehr und frühere Deputatsreduktionen.“ Auch im Fürsorgebereich, beim Gesundheitsschutz sowie bei der Bezahlung sei noch viel Raum für echte Entlastungen der Lehrkräfte.

Selbst tariflich vereinbarte Entgeltzulagen werden vom Land unnötig hinausgezögert. Bereits im März 2019 gab es eine Tarifeinigung, die Lehrkräften in der E 11 die Erhöhung eines monatlichen Zuschlags um 75 Euro auf 105 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2019 gewährte. „Gezahlt hat das Land dies bis heute nicht. Inzwischen schuldet das Finanzministerium den betreffenden Kolleg*innen 13 Mal diese erhöhte Monatszulage. Soweit hätte es nicht kommen müssen, mehrere Bundesländer haben schon vor einigen Monaten den Zuschlag an die Beschäftigten ausgezahlt. Sachsen-Anhalt schläft und verzögert weiter“, sagte Gerth hierzu. Das Geld stünde den Lehrkräften nach dem Tarifvertrag zu. Das lange Hinauszögern zeige einmal mehr, welchen Stellenwert die Lehrkräfte bei der Landesregierung anscheinend genießen.