Landesverwaltungsamt genehmigt Haushalt 2022 der Stadt Halle mit Auflagen

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushalt 2022 der Stadt Halle mit Auflagen
von 14. Februar 2022

„Ein genehmigter Haushalt ist gerade in Zeiten der Pandemie eine wichtige Grundlage, um Projekte und Baumaßnahmen realisieren zu können.“, so Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes.

„Die Höhe des Liquiditätskredites von 418 Mio. € ist aber sehr beunruhigend. Es ist notwendig, die seit Jahren im Stadtrat diskutierte Konsolidierung umzusetzen.“

Die Bestätigung des Haushalts umfasst die für das Jahr 2022 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von rund 66 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 170 Mio. Euro. Damit wird der Stadt Halle die Fortführung umfangreicher Schulneubauprojekte ermöglicht, trotz der sich deutlich verschlechternden Gesamtumstände.

Allerdings steht für das Jahr 2022 die Inanspruchnahme der Liquiditätskredite unter dem Vorbehalt, bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2022 monatlich über den Stand der tatsächlichen Höhe der Liquiditätskredite zu berichten. Zudem dürfen Verpflichtungsermächtigungen bei neuen geförderten Investitionsvorhaben erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Fördermittelbescheide bei der Stadt vorliegen.

Natürlich ist es bedauerlich, dass damit Sanierungsmaßnahmen mit der Bedingung verknüpfen werden müssen, dass diese in ihrer Dringlichkeit keinen Aufschub dulden. Allerdings besteht angesichts der geschilderten Haushaltslage der Stadt Halle derzeit keine andere Möglichkeit.

Maßnahmen wie beispielsweise Malerarbeiten oder kosmetische Reparaturen müssen verschoben werden. Brandschutzmaßnahmen oder ähnliche sicherheitsrelevanten Maßnahmen können selbstverständlich vorgenommen werden.

Grundsätzlich sei auf das perspektivische Agieren der entscheidenden Gremien hingewiesen, denn ob auch in den kommenden Jahren in vergleichbarem Umfang in die Zukunft der Stadt investiert werden kann, hängt maßgeblich von der Bereitschaft ab, durch ausstehende Konsolidierungsmaßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Halle zu stabilisieren.