Landesverwaltungsamt kürzt Dienstbezüge – Oberbürgermeister Wiegand legt Widerspruch ein

Landesverwaltungsamt kürzt Dienstbezüge – Oberbürgermeister Wiegand legt Widerspruch ein
von 1. April 2019

Im Kern geht es um unterschiedliche juristische Auffassungen aus den Jahren 2013 bis 2016 im Hinblick auf die Frage, ob der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig ist. Eine derartige Streitigkeit müsste im Grunde vor dem Verwaltungs-gericht entschieden werden. Hier soll die Frage in einem Disziplinarverfahren geklärt werden, das sich bereits von Beginn an gegen den OB richtet. Sowohl die städtischen als auch die externen Juristen haben eine andere Auffassung als der Präsident des Landesverwaltungsamtes, der in drei Vorgängen die Zuständigkeit des Stadtrates sieht. Der juristische Streit hat sich mittlerweile erledigt, weil der Landtag und auch der Stadtrat selbst die unterschiedlichen Auffassungen zum Anlass genommen haben, die strittigen Vorschriften zu präzisieren.

Im Jahr 2014 hat der Stadtrat ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet, mit elf möglichen Dienstpflichtverletzungen. Seit Beginn meiner Amtszeit hat insbesondere die SPD-Stadtratsfraktion zahlreiche Einwendungen an das Landesverwaltungsamt gerichtet und Entscheidungen des Oberbürgermeisters rechtlich prüfen lassen. Mit Datum vom 25. März 2019 liegt nun die Verfügung des Landesverwaltungsamtes vor, ein halbes Jahr vor der Wahl des Oberbürgermeisters.

In den vergangenen sechs Jahren hat der Stadtrat insgesamt 16 Beschlüsse gefasst, mit denen er in die Kompetenzen des Oberbürgermeisters eingegriffen hat. Dies wurde vom Landesverwaltungsamt zwar beanstandet, blieb im Übrigen jedoch folgenlos. Erklärtes Ziel einiger Stadtratsvertreter ist es offenbar, den Oberbürgermeister in seiner gesamten Amtszeit mit Verfahren zu überziehen, um so für die Stadt wichtige Projekte zu blockieren. Das ist nicht gelungen. Die Stadt Halle ist in Bewegung – und wird es auch in einer zweiten Amtszeit sein.
Im Ergebnis ist die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes in der Sache falsch und erscheint – wie seinerzeit das Strafverfahren – politisch motiviert.

Hintergrund: In der Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt wird unterstellt, dass der Oberbürgermeister die Zuständigkeit des Stadtrates in Angelegenheiten des Stellenplans 2013, des Baus des Gimritzer Dammes 2013 und des Verkaufes von Grundstücken im Charlottenviertel 2016 nicht beachtet hat. Dieser Auffassung haben sowohl Juristen der Stadtverwaltung als auch externe, in den jeweiligen Gebieten spezialisierte Juristen widersprochen. Sie hatten die Vorgänge zum damaligen Zeitpunkt materiell geprüft, begleitet und befürwortet. Das Landesverwaltungsamt selbst war damals in diese Prüfungen involviert.

Formell kommt hinzu, dass der Oberbürgermeister die Entscheidung zum Stellenplan und zum Grundstücksverkauf nicht selbst getroffen hat. Das Landesverwaltungsamt vertritt hier jedoch die Auffassung, dass der Oberbürgermeister für jede Amtshandlung eines jeden Mitarbeiters der Stadtverwaltung Halle verantwortlich ist; eine derartige Rechtsauffassung ist einzigartig.

Ungeachtet der unterschiedlichen Positionen zur Frage der Zuständigkeiten zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister ist es zu keinem Zeitpunkt zu materiellen Einbußen am Vermögen der Stadt gekommen. Dies hat das Landesverwaltungsamt auch bestätigt. Ungeachtet dessen hat das Landesverwaltungsamt eine Kürzung der Dienstbezüge des Oberbürgermeisters um ein Fünftel für die Dauer von sechs Monaten verhängt, die aufgrund des Widerspruchs des Oberbürgermeisters nicht vollzogen wird. Über den Widerspruch entscheidet erneut das Landesverwaltungsamt.