Landesverwaltungsamt leitet Disziplinarverfahren gegen drei Hauptverwaltungsbeamte ein

von 19. Februar 2021

Zudem wurden die Stadt Halle und der Landkreis Wittenberg aufgefordert, Prüfungen disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen betroffene Beamte ihrer jeweiligen Gebietskörperschaft zu prüfen.

Die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Hauptverwaltungsbeamte wird gemäß § 76a Abs. 1 des Disziplinargesetzes Sachsen-Anhalt durch die Kommunalaufsichtsbehörde in eigener Zuständigkeit geprüft. In dem angegebenen Fällen ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Die Prüfung von Dienstvergehen Beamter von Kommunen (Landkreise bzw. Städte) fällt in die originäre Zuständigkeit der jeweiligen Gebietskörperschaften.

Seit dem Bekanntwerden der vorzeitigen Impfung nicht prioritär anspruchsberechtigter Beamter im Land Sachsen-Anhalt seit dem 5. Februar 2021, darunter mehrerer Landräte, ein Vizelandrat und eines Oberbürgermeisters ermittelt das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration auch als für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Impfreihenfolge zuständige Stelle die Sachverhalte im Hinblick auf mögliche Dienstvergehen. Diese für eine Einleitung von Disziplinarverfahren notwendigen Verwaltungsermittlungen erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit dem Geschehenen, eine Würdigung der Corona-Impfverordnung, sowie der hierzu ergangenen Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration.

Die von den Landkreisen und der kreisfreien Stadt Halle (Saale) getätigten Aussagen haben ergeben, dass Disziplinarverfahren einzuleiten sind. Die Verfahren werden vom Landesverwaltungsamt unabhängig von Äußerungen aus dem politischen Bereich sachlich geführt. Die Einleitung dieser Disziplinarverfahren stellt keine Vorverurteilung dar, sondern hat zum Ziel, das dienstrechtlich relevante Verhalten der Hauptverwaltungsbeamten in einem geordneten Verfahren zu prüfen.

Aufgrund der Komplexität eines solchen Verfahrens mussten zunächstdas Ergebnis der Verwaltungsermittlungen abgewartet und tagesaktuell neu hinzutretende Erkenntnisse berücksichtigt werden. Den Landräten des Landkreises Wittenberg sowie des Saalekreises, Herrn Dannenberg und Herrn Handschak wird vorgeworfen, durch das Impfen der eigenen Person entgegen der Priorisierungsreihenfolge der Corona-Impfverordnung beamtenrechtliche Pflichten verletzt zu haben. Dem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), Herrn Oberbürgermeister Dr. Wiegand, wird vorgeworfen, dass er sich selbst entgegen der Priorisierungsvorgaben der Corona-Impfverordnung hat impfen lassen, sowie den Stadträten der Stadt Halle ein entsprechendes Impfangebot unterbreitet zu haben und in seiner Funktion als Leiter der Katastrophenschutzstabes und als Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) für die Einrichtung und Anwendung des in der Stadt Halle (Saale) angewandten ad-hoc-Verfahrens verantwortlich zu sein. Hierdurch kam es zu Impfungen in mindestens 585 Fällen, in denen ein Verstoß gegen die Priorisierungsvorgaben zu ermitteln ist. Weiter wird ihm vorgeworfen mit wahrheitswidrigen Aussagen hierzu beamtenrechtliche Pflichten verletzt zu haben.

Die Prüfung disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen Beamte der Landkreise und die Stadt Halle (Saale) fällt originär in die Zuständigkeit eben jener Körperschaften. Zu einer umfassenden Aufarbeitung der Verstöße wurden diese aufgefordert.