Landesverwaltungsamt vergibt Fördermittel für Energiespeicheranlagen an Private und Unternehmen

von 14. Januar 2020

Danach werden Speicher für Photovoltaik-Anlagen mit einem Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Förderung ist bei 5.000 Euro gedeckelt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen. Die Speicherförderung wird allerdings nur dann gewährt, wenn gleichzeitig eine neue Photovoltaik-Dachanlage in Betrieb genommen oder die Leistung einer bestehenden Anlage mindestens verdoppelt wird.

Weiterhin können auch Ladepunkte für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt gefördert werden. Hier kann ein einmaliger Bonus von bis zu 1.000 Euro gewährt werden. Insgesamt stehen 500.000 Euro zur Verfügung.

„Das Programm stößt auf großes Interesse, denn bislang sind bereits 123 Anträge eingegangen und 216.000 Euro bewilligt worden. Antragsteller waren hier 50 Prozent Private und Prozent Unternehmen. Noch können Anträge gestellt werden. Allerdings sollte man nicht zu lange damit warten, denn bereits jetzt ist nahezu die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft und das nach nur drei Monaten.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye bei einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag, bei welcher er über aktuelle Förderverfahren informierte.