Landesverwaltungsamt weist Widerspruch gegen Disziplinarverfügung zurück

von 22. Juli 2020

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand: „Die damaligen Entscheidungen waren rechtmäßig, die Verfügung des Landesverwaltungsamtes ist eindeutig fehlerhaft. Hinzu kommt, dass das Landesverwaltungsamt zum wiederholten Male wichtige Zeugenaussagen nicht anerkennt und den Oberbürgermeister für jede Amtshandlung eines jeden Mitarbeiters in der Stadtverwaltung persönlich verantwortlich machen will.“

In der Verfügung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt wird unterstellt, dass der Oberbürgermeister die Zuständigkeiten des Stadtrates in folgenden Angelegenheiten nicht beachtet hat:

Im Jahr 2013: fehlerhafte Übermittlung des Stellenplans 2013 an das Landesverwaltungsamt;

Im Jahr 2013: Vergabefehler bei der Errichtung des Gimritzer Dammes;

Im Jahr 2016: Veräußerung von Grundstücken im Charlottenviertel.

Dieser Auffassung haben sowohl Juristen der Stadtverwaltung als auch externe, in den jeweiligen Gebieten spezialisierte Juristen widersprochen. Sie hatten die Vorgänge zum damaligen Zeitpunkt geprüft, begleitet und befürwortet. Das Landesverwaltungsamt selbst war damals in diese Prüfungen einbezogen. Ungeachtet der unterschiedlichen Positionen zur Frage der Zuständigkeiten zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister ist es zu keinem Zeitpunkt zu materiellen Einbußen am Vermögen der Stadt gekommen. Dies hat auch das Landesverwaltungsamt bestätigt.