Landeswahlleiter ruft zu Einreichung der Wahlvorschläge auf

von 28. Juni 2010

Der Landeswahlleiter fordert zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Beteiligungsanzeigen und Wahlvorschlägen für die Wahl zum Sechsten Landtag von Sachsen-Anhalt am Sonntag, dem 20.3.2011, auf.

Die Parteien, die am Tag der Bestimmung des Wahltages nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie bis zum 18.1.2011, 24 Uhr, beim Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Beteiligungsanzeige sind die schriftliche Satzung der Partei, das schriftliche Programm der Partei und der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Die Kreiswahlvorschläge sind beim zuständigen Kreiswahlleiter und die Landeswahlvorschläge beim Landeswahlleiter einzureichen.

Einzelheiten sind der Bekanntmachung des Landeswahlleiters auf der Internetseite www.wahlen.sachsen-anhalt.de unter „Landtagswahl“ zu entnehmen.