Landgericht Halle verurteilt Jugendlichen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

von 22. Mai 2017

Dem am 15.04.2000 geborenen Angeklagten war versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt worden.

Er soll in der Nacht zum 06.11.2016 in der Wohnung der Familie seiner Freundin in Halle übernachtet haben. Als er am frühen Morgen in der Wohnung auf die Mutter seiner Freundin traf, soll er sie – für diese völlig überraschend – mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 15 cm angegriffen und dann 35mal auf sie eingestochen haben. Die Geschädigte soll lebensgefährliche Stich- und Schnittverletzungen im Gesicht und am Hals sowie an Rumpf und Gesäß erlitten haben, die eine umgehende intensivmedizinische Versorgung erforderlich gemacht hätten.

Hintergrund der Tat sei laut Anklage, dass die Geschädigte die Beziehung ihrer im August 2000 geborenen Tochter zu dem Angeklagten nicht akzeptiert habe. Deshalb habe der Angeklagte im Vorfeld schon mehrfach geäußert, er werde sie umbringen.

Der Angeklagte hatte sich bis zur Anklageerhebung nicht konkret zu den Tatvorwürfen eingelassen.