Landgericht Halle: Zivilprozess um die Räumung des Objekts Hafenstraße 7

Landgericht Halle: Zivilprozess um die Räumung des Objekts Hafenstraße 7
von 12. Juli 2018

Es handelt sich um einen Zivilprozess, in dem die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH den C.-Verein auf Räumung des genannten Objektes in Anspruch nimmt und zur Begründung vorträgt, die mitvertraglich vereinbarte Nutzungsdauer bis zum 31.01.2018 sei nunmehr abgelaufen.

Der beklagte Verein vertritt die Auffassung, bei dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis handele es sich nicht um einen Mietvertrag. Einem gleichwohl etwa bestehenden Räumungsverlangen stehe ein Zurückbehaltungsrecht des Vereins entgegen. Dieser habe nämlich gegen die Klägerin einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf wohlwollende Verhandlungen über die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses oder über die Gestattung der Nutzung eines anderen geeigneten Objektes, und dieser Pflicht zur Durchführung wohlwollener Verhandlungen sei die Klägerin noch nicht nachgekommen, weshalb derzeit keine Räumungspflicht bestehe.

Die Klage war zunächst zum Amtsgericht Halle (Saale) erhoben worden. Das Amtsgericht hat das Verfahren mit Beschluss vom 30.05.2018 an das Landgericht verwiesen und zur Begründung ausgeführt, das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis sei nicht als Mietverhältnis einzuordnen, so dass die besondere ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Wohnraum-Mietsachen nicht greife; weil der Streitwert höher als 5.000,00 Euro liege, sei das Landgericht zuständig. An diese Verweisung ist das Landgericht grundsätzlich gebunden.