Landgericht: Schlappe für Ex-Vorstandschef Kübler

von 26. März 2017

Die fristlose Entlassung folgte. Seither sehen sich die neuen Volksbank-Vertreter und der Ex-Vorstandschef vor Gericht. Ende März 2017 ist nun Kübler vor dem Landgericht Halle mit seiner Klage gegen die außerordentliche Kündigung gescheitert.

„Der Kläger hatte beantragt festzustellen, dass die Beschlüsse von Aufsichtsrat und Vertreterversammlung, durch die sein Dienstvertrag außerordentlich fristlos gekündigt wurde, nichtig seien und dass sein Dienstvertrag unverändert fortbesteht. Ferner hatte er Zahlung rückständigen Gehalts in Höhe von rund 230.000 Euro sowie künftige Gehaltszahlungen begehrt“, so Landgerichtssprecher Wolfgang Ehm gegenüber Hallelife. In ihrem Urteilsspruch vom 21. März 2017 habe die Kammer die Klage weitgehend abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Kündigung des Dienstvertrages sei wirksam gewesen. Das Gericht gab Kübler nur in sofern recht, als er die Wirksamkeit den Kündigungsbeschluss des Aufsichtsrats anfocht. Für den Ex-Chef ist diese Feststellung jedoch wenig hilfreich, da der Aufsichtsratsbeschluss nur deshalb nichtig ist, weil der gleichlautende Beschluss der Vertreterversammlung bereits wirksam war.

Das Gericht hat ferner bestätigt, dass die erforderlichen wichtigen Gründe für die außerordentliche Kündigung vorlagen. Ehm: „So habe der Kläger in pflichtwidriger Weise verschwiegen, dass er im Jahre 2007 rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Diese Information habe er der Beklagten nicht verschweigen dürfen, weil durch die Beschäftigung eines erheblich vorbestraften Vorstands deren Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften gefährdet gewesen sei. Ferner habe er wiederholt pflichtwidrig Privatreisen als Dienstreisen abgerechnet, so beispielsweise eine Reise mit seiner Familie zur Hochzeit eines Bekannten auf Mallorca.“ Gegen das Urteil stehe dem Kläger das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht (OLG Naumburg) offen, welche binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils beim Oberlandesgericht eingegangen sein muss.

Unter dem Strich geht es sowohl beim Kündigungsgrund als auch bei der Klage dagegen um Millionenbeträge. Die Volksbank Halle hat auf das Urteil mit einer Pressemitteilung reagiert. Kübler fordere rund 1,8 Millionen Euro entgangene Gehaltszahlungen. Zwar könne er nun gegen das Urteil des Landgerichts Halle in Revision gehen, doch werde die Volksbank Halle nun ihrerseits Regressansprüche geltend machen. Auch ermittele die Staatsanwaltschaft Halle wegen Untreue gegen Kübler. Die Volksbank werde die Aufarbeitung weiter intensiv vorantreiben. „In der vollständigen Aufklärung sehen wir eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Neuanfang unserer Bank“, betont Gläßer.

Im Sommer 2015 war wegen der Verfälle auch der zweite Vorstand, Egbert Alter, beurlaubt worden. Zum Jahresende bekam er die Kündigung. Dabei las sich eine erste Pressemitteilung über die Ermittlungen noch etwas anders: „Herr Kübler hat spätestens seit dem Jahre 2013 seinem Vorstandskollegen Egbert Alter die Wahrnehmung seiner Vorstandsverantwortung unzumutbar erschwert. Weiterhin besteht der Verdacht, dass er ihn zudem hat systematisch überwachen lassen.“ Außerdem erhielt Küblers Vorstandsassistentin ihre Entlassungspapiere. Wie es in einer Presseerklärung der Volksbank Halle vom Sommer 2015 hieß, hatte sie am Tag der vorläufigen Amtsenthebung Küblers wichtige Unterlagen vernichtet, was die Ermittlungen der vom Kreditinstitut im Juni 2015 beauftragten Anwaltssozietät Freshfields Bruckhaus Deringen LLP und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) erschwerte.

Die neuen Vorstände heißen nun Sascha Gläßer und Jan Röder. Beide kommen von der deutlich kleineren Volksbank Zeitz, die zum 1. Januar 2016 mit der Volksbank Halle fusioniert ist.

Derweil schlug der Skandal in Halle bundesweit Schlagzeilen, warf die Frage nach den Kontrollmechanismen der Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland auf und rief die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan, die eine Sonderprüfung veranlasste. Die Tatsache, dass die schwerwiegenden Verstöße über einen so langen Zeitraum weder bekannt, noch entsprechend geahndet wurden, lässt indes auch die Kontrollorgane der Volksbank Halle nicht gut aussehen. Zumal ihre Pflichten gemäß Merkblatt der BaFin zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen vom 3. Dezember 2012 selbst auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich einzusehen sind.

Presseerklärung der Volksbank Halle zu den Vorwürfen gegen Manfred Kübler

https://goo.gl/ysymn9

Pflichten des Aufsichtsrats bei der Volksbank Halle

https://goo.gl/uPKxf1

so berichtete Hallelife im August 2015

http://goo.gl/KgwxC9