Landtag beschließt neues Brandschutzgesetz

von 21. Juni 2017

“Die wichtigste Änderung betrifft die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre. Damit können sich Leistungsträger länger einbringen. Möglich werden zudem bevorzugte Einstellungen von Feuerwehrleuten in den Kommunen. Ab diesem Jahr fließen auch mehr Mittel aus der Feuerschutzsteuer in die Städte und Gemeinden. Insgesamt 3 Mio. Euro in 2017 und 4 Mio. Euro in 2018. Darüber hinaus erhöht das Land seine Förderung für Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen.”