Landtags-? und Bundestagswahlen 2021: Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler, Stimmen

von 2. November 2020

Mit Stand 31.12.2019 werden in Sachsen-?Anhalt 1,8Mill. Menschen wahlberechtigt sein. Das sind 86080 Personen weniger als zur vorhergehenden Landtagswahl im Jahr 2016. Im Vergleich zur Bundestagswahl 2017 verringerte sich die Zahl der Wahlberechtigten um 63322 Personen.

Für die Landtagswahl ist das Gebiet Sachsen-?Anhalts in 41 Wahlkreise gegliedert. Für die Wahl zum Bundestag erfolgt eine Einteilung des Bundeslandes in 9 Wahlkreise.

Jede wahlberechtigte Person, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch macht, kann bei beiden Wahlen je 2 Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wird die Wahl für eine Wahlkreiskandidatin oder einen Wahlkreiskandidaten getroffen. Die Person, welche die meisten Stimmen eines Wahlkreises auf sich vereinen kann, zieht direkt in den Landtag bzw. in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste einer Partei gewählt. Die Landesliste enthält eine von den Parteien festgelegte Reihenfolge der aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend welcher die Kandidatinnen und Kandidaten in den Landtag bzw. in den Bundestag entsandt werden. Die abgegebenen Zweitstimmen entscheiden über die parteipolitische Zusammensetzung des Landtags von Sachsen-?Anhalt bzw. des Deutschen Bundestages. Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander abgegeben werden. Jede Wählerin oder jeder Wähler kann sich ebenso dafür entscheiden, nur eine Stimme zu vergeben. Die nichtabgegebene Stimme würde dann als ungültig gezählt.

Weitere Informationen zum Thema Wahlen und alle Wahlergebnisse für Kommunal-?, Landtags-?, Bundestags-? und Europawahlen finden Sie im Internet unter wahlergebnisse.sachsen-?anhalt.de.