LEHRBEAUFTRAGTE VERDIENEN MEHR

von 5. November 2014

Sie gelten nicht als Beschäftigte, arbeiten freiberuflich und beziehen dabei oft den Hauptteil ihrer Einkünfte aus diesen Lehraufträgen. Ihre Verträge können jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen einseitig gekündigt werden. Ihre Honorare werden einzelvertraglich ausgehandelt. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall sind für sie ebenso unrealistisch wie bezahlter Urlaub, Mutterschutz oder Absicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen. Sie müssen für ihre Renten- und Krankenversicherung selbst sorgen. Trotz vergleichbarer Berufsabschlüsse und vergleichbarer Arbeit verdienen sie nur einen Bruchteil dessen, was ihre fest angestellten Berufskolleg/Innen erhalten. Eine gesicherte Lebensplanung ist oft nicht möglich. Und wenn nichts geschieht, werden sie im Alter bitterarm sein.

„Lehrbeauftragte haben Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr, wenn sie ihre Einkünfte überwiegend von einem Auftraggeber beziehen. Das trifft heute für die meisten der Lehrbeauftragten zu. Das wird jedoch von den Auftraggebern ignoriert“, so Voß weiter.

Was früher Arbeit von gut bezahlten Professor/Innen war, wird heute in weiten Teilen von Lehrbeauftragten erledigt, die in den allermeisten Fällen kein zweites berufliches Standbein haben. Universitäten setzen massenhaft Lehrbeauftragte ein, um ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. In Sprachschulen, Volkshochschulen und bei anderen Auftraggebern ist dies ohnehin der Fall. Aber an die Gesetze, die wenigstens eine minimale soziale Absicherung von Lehrbeauftragten im Hauptberuf vorsehen, halten sie sich dabei nicht.

ver.di begrüßt und unterstützt ausdrücklich den Protest der Lehrbeauftragten gegen ihre prekären Arbeitsbedingungen und die daraus resultierenden Lebensbedingun[-]gen und ruft zur Teilnahmeam 06.11.2014auf.

Halle: 10:00 Uhr vor dem Löwengebäude,Universitätsplatz 11

Leipzig: 11:00 UhrMarsch von der Moritzbastei zurGrassistr. 8

12:00 UhrPodiumsdiskussion mit Landespolitiker/Innen im Kammermusiksaal der HMT, Grassistr. 8