Leid aller Heimkinder anerkennen

von 16. Oktober 2015

„Es ist bedauerlich und bedrückend, dass sich Sachsen-Anhalt seiner Verantwortung bei der Entschädigung und Anerkennung des Leides aller ,Heimkinder‘ entzieht. Die Mehrheit im Landtag hat sich heute dafür ausgesprochen, den Prozess auf Bundesebene zur Einführung eines zweiten Heimfonds weiter schlingern zu lassen und der Landesregierung keinen eindeutigen Auftrag zu geben. In Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg und selbst in Sachsen gab es fraktionsübergreifende Beschlüsse der dortigen Landtage zur Einführung eines zweiten Heimfonds.“

„Seit Jahren klafft eine große Gerechtigkeitslücke bei der Entschädigung von Heimkindern. Zwar gibt es für die Betroffene aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe den Heimfonds. Betroffene aber, die in Behinderteneinrichtungen oder Psychiatrien als Kinder und Jugendliche untergebracht waren, sind davon ausgenommen. Für diese Gruppe gibt es keine Entschädigungsleistungen und – vermutlich schlimmer – keine öffentliche Anerkennung und Aufarbeitung des damals erlittenen Unrechts.“

Hintergrund:

Auf Bundesebene wird seit langem über einen zweiten Fonds verhandelt. Konkrete Ergebnisse stehen leider immer noch aus. Daher hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute einen Antrag in den Landtag eingebracht, um auch dieser bisher schlicht vergessenen Gruppe von Heimkindern gerecht zu werden. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf:

  • sich auf Bundesebene für einen zweiten Fonds einzusetzen und diesen finanziell zu untersetzen.

  • mit den weiteren Ost-Ländern eine Studie zur Aufarbeitung des damaligen Systems der Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in Auftrag zu geben. Diese Studie soll die öffentliche Anerkennung des damaligen Leids der Betroffenen befördern.

Auf Grund dieses länderübergreifenden Ansatzes hat sich die bündnisgrüne Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt mit weiteren bündnisgrünen Fraktion abgestimmt. Entsprechende Anträge wurden daher bereits auch schon in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht.