Letzte Chance zum Widerruf alter Verträge bis zum 27.Juni 2015

von 29. Mai 2015

Nach neuem Recht beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung zu laufen, aber das Widerrufsrecht erlischt nun spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. bei Dienstleistungen nach Vertragsschluss. Dies hat auch Auswirkungen auf “Altverträge”: Auch für alle vor dem 13. Juni 2014 geschlossenen Verträgeerlischt das Widerrufsrecht nunmehr am 27. Juni 2015.

Die Uhr tickt: Die grundsätzliche Regel, dass für Altverträge altes Recht angewendet wird,findet nun in Sachen Widerrufsfrist bei fehlender oder falscher Belehrung zum 27.06.2015 ein Ende. Auch ohne ordnungsgemäße Belehrung erlischt das Widerrufsrecht nun auch für Verträge, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden.

Wer in der Vergangenheit einen Vertrag bei einem Vertreterbesuch, auf einer Kaffeefahrt, am Telefon oder im Onlineshop geschlossen hat, hat nur noch begrenzt Zeit zum Widerruf. Wichtig: Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen bleibt es dagegen beim “ewigen Widerrufsrecht”.

Tipp

Verbraucher, die noch alte Fernabsatz- oder Haustürgeschäfte widerrufen möchten, können die Widerrufsbelehrungen prüfen lassen. Auch bei Neuverträgen kann sich mitunter eine Überprüfung lohnen.
Hilfe bei der Prüfung von Verträgen erhalten betroffene Verbraucher im Rahmen einer individuellen Rechtsberatung in unserenBeratungsstellender Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.