Lieferkettengesetz: Unerfüllbare Auflagen

Lieferkettengesetz: Unerfüllbare Auflagen
von 25. Februar 2022

„Der nunmehr vorliegende europäische Entwurf vergrößert die Zahl der direkt betroffenen Unternehmen gegenüber dem geltenden deutschen Recht noch einmal deutlich und bezieht sich nicht nur auf direkte Zulieferer“, erläutert Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle. Falls der Vorschlag umgesetzt wird, sei zu erwarten, dass die Auflagen auch an handwerkliche Zulieferer und Kunden weitergereicht würden. Das bedeute nicht einfach nur mehr Bürokratie – sondern unerfüllbare Auflagen. „Wie soll ein Unternehmen in Deutschland beispielsweise einen Konzern in Asien verpflichten, seine Lieferketten und seine Umweltpolitik offenzulegen?“, so Keindorf.