Lokführer-Streik: HEX fährt mit Leiharbeitern

von 30. März 2011

Im Kampf um gleiche Löhne für die Lokführer aller Bahn-Unternehmen ruft die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) von 31. März, 3.00 Uhr, bis 2. April 2011, 2.00 Uhr zu einem 47-stündigen Arbeitskampf auf. Betroffen davon ist auch Veolia. Das Unternehmen betreibt in Sachsen-Anhalt den Harz-Elbe-Express und die Mitteldeutsche Regiobahn. Die Einschränkungen für Fahrgäste sollen aber für die Fahrgäste gering gehalten werden. So will Veolia unter anderem Leiharbeiter einsetzen sowie nicht in der GfL organisierte Lokführer.

Die Gewerkschaft bemängelt, dass die privaten Bahnunternehmen weiterhin jegliches Angebot zu inhaltsgleichen Rahmentarifverträgen für Lokomotivführer (BuRa-LfTV) ablehnen würden. „Diese Halsstarrigkeit kann keiner mehr verstehen. Die Arbeitgeber wollen den Tarifkonflikt tatsächlich auf dem Rücken der Kunden aussitzen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.

Streikbrecher erhalten 100 bis 150 Euro pro Schicht. „Sie versuchen so über einen Judaslohn die gelebte Solidarität der Lokomotivführer zu unterlaufen“, so Weselsky. Betriebsräten werde angeboten, den Lokomotivführern höhere Löhne über Betriebsvereinbarungen zu zahlen. „Das alles zeigt, dass es am Verhandlungs- und Einigungswillen, und nicht am Geld fehlt“, so der GDL-Bundesvorsitzende: „Die Konjunktur brummt schließlich, der Verkehr auf der Schiene nimmt zu und die Bilanzen der privaten SPNV-Unternehmen sind so positiv, dass sie die Lohnsteigerungen spielend verkraften können. Ein kleiner Anteil der Gewinne, der ansonsten in den meisten Unternehmen an die Muttergesellschaften ins Ausland abgeführt wird, ist bei den Lokomotivführern mit ihrer verantwortungsvollen Arbeit besser aufgehoben.“

Die GDL fordert inhaltsgleiche Rahmentarifverträge für Lokomotivführer mit einem einheitlichen Monatstabellenentgelt auf dem Niveau des Marktführers Deutsche Bahn und den vier Zulagen für Sonn-, Feiertag, Nachtdienst und Fahrentschädigung. Bei der DB fordert die GDL fünf Prozent mehr Lohn. Dieses Niveau ist bei jeder Ausschreibung zugrunde zu legen. Bisher bestehende Tarifverträge sind durch Verknüpfung des Haustarifvertrags stufenweise an dieses Niveau heranzuführen. Zu den Kernforderungen im Rahmentarifvertrag gehören eine Absicherung bei unverschuldetem Verlust der Fahrdiensttauglichkeit, beispielsweise nach Suiziden, und einheitliche Qualifizierungsstandards.